Alle belgischen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen, die in der belgischen Gesetzgebung festgelegt sind
Die mediale Berichterstattung, auf die wir uns beziehen, erfolgte nach der Veröffentlichung des königlichen Erlasses vom 19. Februar 2020, durch den die WENRA-Referenzniveaus von 2014 in der belgischen Gesetzgebung umgesetzt werden. Die WENRA (Western European Nuclear Regulators Association) ist ein Zusammenschluss europäischer Atomaufsichtsbehörden, zu der auch die belgische Regierungsbehörde FANK gehört. Im September 2014 veröffentlichte die WENRA neue Sicherheitsrichtlinien (die sogenannten „reference levels“ oder Referenzniveaus) für europäische Kernkraftwerke. Diese basieren auf den Lehren, die aus dem nuklearen Unfall von Fukushima gezogen wurden. Die Referenzniveaus beziehen sich auf den Schutz von Kernkraftwerken vor externen Ereignissen wie schweren Erdbeben oder Überschwemmungen, die mehrere Kernkraftwerke gleichzeitig treffen können. Zur Erinnerung: Die Stresstests ergaben, dass die belgischen Kernkraftwerke zu den widerstandsfähigsten Europas gehören.
Der Großteil der Verbesserungen, die 2014 von der WENRA empfohlen wurden, wurde in den belgischen Kernkraftwerken bereits umgesetzt, und zwar durch die Aktionspläne von Electrabel, die im Rahmen der Stresstests und der Betriebsverlängerung von Doel 1 und 2 und Tihange 1 durchgeführt wurden. Unsere Kernkraftwerke erfüllen daher die neuen WENRA-Referenzniveaus.
Der neue königliche Erlass enthält ferner auch einige neue, für Belgien spezifische Vorschriften, u. a. in Bezug auf den Schutz vor einem Flugzeugabsturz. Diese neuen Anforderungen gelten nur für Kernkraftwerke, deren Betriebsgenehmigung erneut verlängert wird. Der neue königliche Erlass wirkt sich demnach nicht auf die aktuelle Betriebsgenehmigung der belgischen Kernkraftwerke aus. Als verantwortlicher Betreiber wacht Electrabel darüber, dass seine Kernkraftwerke die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften der FANK jederzeit erfüllen.
Insbesondere was die Widerstandsfähigkeit der Kernkraftwerke im Falle eines Flugzeugabsturzes betrifft, können bei verschiedenen Kraftwerken unterschiedliche Arten von Flugzeugen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hierbei wird die Art von Flugzeug berücksichtigt, die beim Bau des Kernkraftwerks als gängig galt. Außerdem wurden von Anfang an bestimmte Umgebungsbedingungen des jeweiligen Standorts in Betracht gezogen, zum Beispiel, ob sich in der Nähe ein Militärflughafen befindet. Im Wesentlichen geht es darum, dass es möglich sein muss, alle Kernkraftwerke unter allen Umständen in einen sicheren Zustand zu bringen und die Kühlung zu gewährleisten. Dank der doppelwandigen Reaktorgebäude und umfassenden, redundanten Sicherheitssystemen sowie zusätzlichen Investitionen, die Electrabel im Rahmen der belgischen Stresstests ausgeführt hat (zum Beispiel die Einrichtung mobiler Kühlsysteme, Ankauf von Feuerwehranlagen speziell für die Kontrolle von Kerosinbränden usw.), gilt dies für alle belgischen Kernkraftwerke. Diese Anforderungen werden auch erfüllt, falls ein Passagier- oder Militärflugzeug der gängigen Art abstürzt. Über unseren nuklearen Standorten gelten außerdem Überflugbeschränkungen und das Verhalten von Flugzeugen in der weiten Umgebung der Kernkraftwerke wird verfolgt.
Es laufen derzeit weitere Detailstudien und Besprechungen mit der FANC, um zu bestimmen, inwiefern die Widerstandsfähigkeit der Kernkraftwerke im Falle eines Absturzes der zu berücksichtigenden Flugzeugarten weiter verbessert werden können, falls bestimmte Kernkraftwerke eine Betriebsverlängerung nach 2025 erhalten sollten.
Genauere Details über die Flugzeugarten, die in Betracht zu ziehen sind, stehen im direkten Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und sind daher von einem gesetzlichen Standpunkt aus vertraulich.