Was genau wurde zwischen ENGIE und der belgischen Regierung über die zehnjährige Betriebsverlängerung von Doel 4 und Tihange 3 vereinbart?

Am 13. Dezember 2023 unterzeichneten ENGIE und die belgische Regierung die endgültige Vereinbarung zur Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Tihange 3 und Doel 4 sowie zu den Verpflichtungen hinsichtlich der radioaktiven Abfälle.

Mit diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze der am 21. Juli 2023 getroffenen Rahmenvereinbarung festgeschrieben:

  • Beide Parteien verpflichten sich zu einem flexiblen langfristigen Betrieb (LTO bzw. Long-Term Operation) mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 1,6 bis 2 Mrd. EUR. Es soll nach Kräften darauf hingearbeitet werden, die Reaktorblöcke Doel 4 und Tihange 3 bis November 2025 wieder in Betrieb zu nehmen.
  • Schaffung einer Rechtsstruktur für diese beiden Reaktorblöcke, an der der belgische Staat und ENGIE gleichermaßen beteiligt sind.
  • Das Wirtschaftsmodell für die Laufzeitverlängerung mit einer ausgewogenen Risikoverteilung, insbesondere durch einen Differenzvertragsmechanismus für die Vergütung der Stromerzeugung. Der Ausübungspreis richtet sich nach den effektiven Kosten der Laufzeitverlängerung der beiden Blöcke. Da diese Kosten noch nicht bekannt sind, werden sie auf Grundlage der von der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANC) festgelegten Sicherheitsanforderungen geschätzt. Dementsprechend wird 2025 ein Ausgangspreis festgelegt, der 2028 anhand der dann bekannten endgültigen Kosten der Laufzeitverlängerung aktualisiert wird und bis 2035 gilt.
  • Festlegung eines Pauschalbetrags für künftige Kosten im Zusammenhang mit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle, der alle kerntechnischen Anlagen von ENGIE in Belgien umfasst. Diese Pauschale beträgt insgesamt 15 Mrd. EUR und ist in zwei Raten je nach Abfallkategorie zahlbar [1].
  • Aufhebung der Beschränkungen für die außereuropäischen Vermögenswerte von Electrabel.

Die Auswirkungen der erhöhten Verpflichtungen von ENGIE im Zusammenhang mit der Übertragung der Rückstellungen für radioaktive Abfälle auf den einmaligen Nettoerlös und die wirtschaftliche Nettoverschuldung wurden bereits zum 30. Juni 2023 ermittelt. ENGIE bestätigt, dass diese Vereinbarung keine Auswirkungen auf die mittelfristigen Perspektiven des Konzerns hat.

Der endgültige Text enthält auch die technischen und betrieblichen Voraussetzungen einer Wiederinbetriebnahme der beiden Blöcke ab November 2025 bei umfassender Gewährleistung der nuklearen Sicherheit.

Durch den Weiterbetrieb dieser beiden Reaktoren und die laufenden Stilllegungsarbeiten an den anderen Blöcken bleiben rund 4 000 (direkte, indirekte und induzierte) Arbeitsplätze erhalten, zudem werden in den kommenden Monaten 200 zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt.

Diese Vereinbarung hängt noch von der Einwilligung der Europäischen Kommission – derzeit laufen die entsprechenden Konsultationen – sowie von der Verabschiedung der geänderten Gesetze durch das Parlament ab.